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  • · Fachbeitrag · P-Konto

    Übergangsrecht: Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten

    | In VE 11, 210 , 212, haben wir über den Wegfall des Übergangsrechts zum 1.1.12 berichtet. Viele Leser fragten hierzu nach. Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen. |

     

    Frage 1: Kann der Schuldner sein Konto seit dem 1.1.12 noch vor Pfändungen schützen lassen, wenn er kein P- Konto führt?

     

    Antwort: Nein. Seit 1.1.12 besteht Kontopfändungsschutz nur noch bei Inanspruchnahme eines P-Kontos. Bis zum 31.12.11 bestand Kontopfändungsschutz für solche Konten fort, die keine P-Konten sind. Dies gilt nun nicht mehr! Schuldner mussten daher rechtzeitig vor dem 1. 1.12 die Umwandlung ihres Kontos in ein P-Konto veranlasst haben, sofern sie auch nach dem 31.12.11 Schutz gegen die Pfändung ihres Kontos in Anspruch nehmen wollen.