Das BMF hat neue Muster für Zuwendungsbestätigungen bekanntgegeben. Sie gelten ab sofort. Die alten Formulare dürfen nur noch bis zum Jahresende verwendet werden. Machen Sie sich deshalb mit den neuen Formularen vertraut und stellen Sie Ihre „Spendenpraxis“ darauf ein.
Das BMF hat klargestellt, dass auch Vereine, die nach ihrer Satzung keine mildtätigen Zwecke verfolgen (zum Beispiel Sport-, Musik-, Kleingarten- oder Brauchtumsverein), Spendenaktionen für die Opfer des Taifuns ...
Der BFH muss sich damit befassen, ob eine Spendenbescheinigung, die erst nach Erlass eines bestandskräftigen Steuerbescheids ausgestellt wird, trotzdem steuermindernd anzuerkennen ist.
Gemeinnützige Einrichtungen können Sachspenden oft leichter erhalten als Geldspenden. Das gilt besonders für gebrauchte Gegenstände. Soll der Spender in den Genuss des Spendenabzugs kommen, muss der Empfänger aber ...
Für Zahlungen über das Online-Bezahlsystem PayPal ist ein vereinfachter Spendennachweis in Kombination mit dem Vordruck der gemeinnützigen Organisation neuerdings möglich. Das hat das Finanzministerium (FinMin) ...
Der „Kontoauszug“ eines PayPal-Kontos und der Ausdruck über die Transaktionsdetails sind keine Buchungsbestätigungen im Sinne der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Das hat die Landesfinanzdirektion ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Eine Reihe von Änderungen bewirkt das Ehrenamtsstärkungsgesetz auch beim Spendenrecht. So werden unter anderem die Aussteller- und Veranlasserhaftung angeglichen, und es sind Klarstellungen zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei Spenden aus dem Betriebsvermögen sowie bei Spenden an Stiftungen erfolgt.