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  • 12.07.2010 | Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten der Vereinszeitschrift

    Bei der Berechnung des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten einer Vereinszeitschrift gelten ab sofort neue Grundsätze. Diese resultieren aus einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) München.  

    Hintergrund: Ein Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten von Vereinszeitschriften ist nur möglich, wenn die Kosten umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen des Vereins zuzuordnen sind. In der Regel sind das Werbeeinnahmen aus Anzeigen. Daneben beziehen sich Vereinszeitschriften aber auch auf den ideellen Tätigkeitsbereich des Vereins, bei dem ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Das führt dazu, dass der Verein die Vorsteuer nur anteilsmäßig ziehen kann. Als Aufteilungsmaßstab wurde bisher in der Regel der nach Seiten berechnete Anzeigenanteil in den Heften zugrundegelegt. Das FG lehnt diesen Aufteilungsmaßstab ab. Er würde dazu führen, den redaktionellen Teil möglichst klein zu halten, damit der Anteil des Vorsteuerabzugs aus den Herstellungskosten möglichst groß ist. Das FG will deshalb die Werbeeinnahmen mit den Herstellungskosten der Zeitschrift vergleichen. Sind die Einnahmen höher als die Kosten, ist nach Ansicht des FG ein 100-prozentiger Vorsteuerabzug gerechtfertigt. Ein anteiliger Vorsteuerabzug wäre nur dann anzusetzen, wenn das Heft nur teilweise werbefinanziert ist. Welcher Aufteilungsschlüssel dann zu wählen ist, lässt das Gericht offen. Dem Urteilstenor zufolge wäre aber eher auf den Anteil der Werbefinanzierung abzustellen als auf den Seitenanteil der Anzeigen. (Urteil vom 21.4.2010, Az: 3 K 2780/07)(Abruf-Nr. 101979)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 1 | ID 137004