Durch die etwas unglückliche Formulierung des BGH (26.4.22, VI ZR 147/21, Rn. 14) wurde die Frage aufgeworfen: Muss der Geschädigte im Bestreitensfall zunächst beweisen, dass ein vom Versicherer als überflüssig und nach dessen Behauptung deshalb von der Werkstatt nicht durchgeführter Arbeitsschritt von der Werkstatt vorgenommen wurde, bevor er sich auf den subjektbezogenen Schadenbegriff in der Ausprägungsform des Werkstattrisikos stützen kann?
Vor Jahren hat es ein Münsteraner Versicherer bereits versucht, nun aber liest man es von mehreren Versicherern etwa so: „An den übrigen Abzügen bezüglich Grundhonorar und Schreibkosten halten wir fest.
Kleinvieh macht auch Mist und Verzugszinsen können höher sein als die Prozesszinsen. Das AG Münster hat entschieden: Kommt eine Verurteilung des Schädigers auf Erstattung der Reparaturkosten nur Zug um Zug gegen ...
Wir haben kürzlich über die neuere Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO berichtet (VA 23, 122). Dazu ist auf zwei weitere Entscheidungen hinzuweisen.
Dem Betroffenen/Verteidiger sind nach einer Messung mit einem standardisierten Messverfahren diejenigen Aktenbestandteile zur Verfügung zu stellen, die sich nicht bei der Verfahrensakte befinden, um mit ihrer Hilfe ...
Verjährungsfragen sind in der Praxis von Bedeutung. Sie führen zu einem Verfahrenshindernis. Das Verfahren gegen den Betroffenen ist einzustellen. Der Verteidiger muss sich also mit diesen Fragen befassen.
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In manchen Verfahren kann das Ergebnis eines Berufungsverfahrens von einer demnächst erwarteten BGH-Entscheidung abhängen. Derzeit ist das z. B. bei der Frage so, ob die Wertminderung bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten rechnerisch um 19 Punkte zu kürzen ist oder bei der Frage, ob der subjektbezogene Schadenbegriff nicht anzuwenden ist, sofern der Schädiger bestreitet, dass ein berechneter Arbeitsschritt tatsächlich durchgeführt wurde. Da kann es also für beide Parteien sinnvoll sein, ...