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  • 18.09.2023 · Nachricht · Zinsen

    Zug-um-Zug-Anspruch, Fälligkeit und Zinsen

    | Kleinvieh macht auch Mist und Verzugszinsen können höher sein als die Prozesszinsen. Das AG Münster hat entschieden: Kommt eine Verurteilung des Schädigers auf Erstattung der Reparaturkosten nur Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Klägers gegen die Reparaturwerkstatt in Betracht und wurde die Abtretung nicht vom Kläger angeboten, so ist die Schadenersatzforderung nicht fällig. Also wird auch kein Anspruch auf Verzugszinsen ausgelöst. |