Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein sich aufschaukelnder Anhänger nicht mangelhaft sei, wenn das als Mangel gerügte Aufschaukeln mit einfachen Maßnahmen verhindert werden könne und dass ein gewerblicher Käufer das Fahrverhalten des Anhängers innerhalb einer Zweiwochenfrist nach Auslieferung des Anhängers prüfen sollte, um seine Gewährleistungsrechte nicht zu verlieren.
Wir hatten über die vorgesehene weitere Digitalisierung der Justiz berichtet (Abruf-Nr. 50013554 ). Inzwischen ist das „Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ vom 12.7.24 (BGBl I Nr. 234) in Kraft ...
Die Bundesregierung kann dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie 96/53/EG über Maße und Gewichte schwerer Nutzfahrzeuge nicht zustimmen. Das geht aus der Antwort (20/12319) auf eine Kleine ...
Fährt ein Autofahrer über einen abgesenkten Bordstein auf eine Straße, muss er Vorfahrt gewähren. Die Grundregel „rechts vor links“ gilt nicht. Kommt es zum Unfall, gilt der Einfahrende als Unfallverursacher und muss zahlen. So auch in einem Fall vor dem Landgericht Lübeck.
Wer als Verkehrsrechtler in die Mobilitätsbranche oder bei Verkehrsclubs einsteigt, unterschätzt rasch die herausfordernden neuen Aufgaben. Häufig löst die telefonische Beratung den persönlichen Mandantenkontakt ab ...
Gelingt es dem Versicherungsnehmer, die vom Gutachter des Versicherers mit Neuteilen kalkulierten und über dem WBW liegenden Reparaturkosten durch Verwendung von Gebrauchtteilen unter den WBW zu drücken, geht das in ...
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Erfolgt im Deckungsschutzverfahren des Versicherungsnehmers einer Rechtsschutzversicherung nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife eine Klärung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (hier: durch den
Gerichtshof der Europäischen Union in den sog. Dieselverfahren) zu seinen Gunsten, sind für die Beurteilung des Deckungsschutzanspruchs die
Erfolgsaussichten der Klage im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht maßgeblich.