06.07.2015 · Fachbeitrag ·
Verbotswidriges Überholen
Überholen ist der tatsächliche, absichtslose – d.h. nicht notwendig vorsätzliche – Vorgang des Vorbeifahrens auf demselben Straßenteil (Fahrbahn) (OLG Celle 8.4.15, 312 SsRs 51/15, Abruf-Nr. 144628 ).
06.07.2015 · Fachbeitrag ·
Unfallschadensregulierung
1. Kommt im öffentlichen Nahverkehr (hier: Linienbus) ein Fahrgast zu Fall, darf das Verkehrsunternehmen dessen Unfallversion nicht einfach bestreiten, sondern muss den Ablauf aus Sicht des Fahrers schildern. 2.
02.07.2015 · Nachricht · OWi-Recht
Telefonieren am Steuer kann teuer werden. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München.
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26.06.2015 · Nachricht · OWi-Recht
Ablenkung am Steuer als Unfallursache wird von vielen Autofahrern unterschätzt. Die Brille aus dem Etui nesteln, das Navigationsgerät bedienen oder ein Telefonat führen – die Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr ist in jedem Fall eingeschränkt, die Reaktionszeit bei Gefahren verlängert. Eine Studie im Auftrag von ADAC und ÖAMTC hat die Meter Blindflug ermittelt, die Fahrer jeweils unterwegs sind, wenn sie durch verschiedene Tätigkeiten abgelenkt werden.
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19.06.2015 · Fachbeitrag ·
Unfallschadensregulierung
Bei einem Einsatz eines Kraftfahrzeugs (hier: Traktor mit Kreiselschwader) als reine Arbeitsmaschine (hier: auf einer Wiese) ist ein Schaden, der dadurch entsteht, dass ein anderes Fahrzeug durch ein abgefallenes ...
19.06.2015 · Fachbeitrag ·
Fahreignungsregister
Für die Beantwortung der Frage, wann sich acht Punkte im Sinne von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG ergeben, kommt es auf den Tag der Begehung der letzten zum Erreichen dieser Punkteschwelle führenden Tat an (OVG ...
19.06.2015 · Fachbeitrag ·
Verbrauchsgüterkauf
Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass die Regel, wonach vermutet wird, dass die Vertragswidrigkeit bereits zum Zeitpunkt der Lieferung des Gutes bestand, zur Anwendung gelangt, wenn der Verbraucher den Beweis erbringt, dass das verkaufte Gut nicht vertragsgemäß ist und dass die fragliche Vertragswidrigkeit binnen sechs Monaten nach der Lieferung des Gutes offenbar geworden ist, d.h., sich ihr Vorliegen tatsächlich herausgestellt hat. Der Verbraucher muss weder den Grund der ...