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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Auffahrunfall Grundstücksabbieger als Vordermann - zwei sich aufhebende Anscheinsbeweislagen?

    • 1. Fährt ein nachfolgendes Fahrzeug auf ein Fahrzeug auf, das nach links in ein Grundstück abbiegen will, rechtfertigt die Lebenserfahrung nicht die Annahme, dass ein Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Abbiegenden besteht (gegen LG Saarbrücken 24.1.14, 13 S 168/13).
    • 2. Ebenso wenig lässt sich aus den hohen Anforderungen, die § 9 Abs. 5 StVO an den Abbiegenden stellt, ableiten, dass in diesen Fällen jedenfalls der für ein Verschulden des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis erschüttert sei (gegen OLG Dresden 24.4.02, 11 U 2948/01).

    (OLG Düsseldorf 23.6.15, I-1 U 107/14, Abruf-Nr. 145085)

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Unter im Detail ungeklärten Umständen war der Bekl. mit seinem Pkw auf den Pkw des Kl. aufgefahren. Der Kl. wollte von einem gemeinsam befahrenen Linksabbiegerstreifen nach links in eine Grundstückszufahrt abbiegen. Der Kl. verlangt vollen Schadenersatz. Er behauptet, er habe den linken Blinker rechtzeitig gesetzt. Zudem habe er sich ordnungsgemäß auf dem Linksabbiegerstreifen eingeordnet. Wegen des vorfahrtberechtigten Gegenverkehrs habe er sein Fahrzeug zunächst bis zum Stillstand abbremsen müssen.

     

    Demgegenüber tragen die Bekl. vor, der Kl. habe nicht geblinkt und unerwartet stark abgebremst. Der Bekl. habe damit rechnen dürfen, dass der Kl. auf der Linksabbiegerspur in Richtung der nahegelegenen Ampel/Kreuzung weiterfahren würde, um dort abzubiegen.