Auf einen Schaden von ca. 3.600 EUR erstattet der Versicherer als erste Reaktion 2.000 EUR unter dem Vorbehalt der Rückforderung ohne Präjudiz und zur beliebigen Verrechnung auf den Gesamtschaden. Danach folgt trotz Aufforderung keine weitere Reaktion. Es wird Klage über den Gesamtbetrag erhoben, auf Zustellung hin erstattet die Beklagte den Rest. Unter dem Kostengesichtspunkt meint sie jedoch, die Klage sei in Höhe von 2.000 EUR unberechtigt, sie habe in dieser Höhe bereits geleistet.
Durch die Änderung des Postgesetzes durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz kann sich die Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen lassen. In diesem Zuge wurde mit Wirkung vom 1.1.25 die sog. Dreitagesfiktion ...
Ist bei US-Importfahrzeugen das Erstzulassungsdatum unbekannt, darf die Zulassungsstelle den 1. Juli des Baujahres als Datum der Erstzulassung in die Fahrzeugpapiere eintragen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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Ein erst jetzt bekannt gewordener Beschluss des BayObLG befasst sich mit den Auswirkungen der Änderung des THC-Nachweisgrenzwerts in § 24a StVG auf ein nach § 74 Abs. 2 OWiG ergangenes Verwerfungsurteil.