08.09.2025 · Nachricht · Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß nach Überfahren der Haltelinie bei Grün
Wer bei Grünlicht die Haltelinie überfährt, jedoch noch vor der Kreuzung zum Halten kommt, kann nach Umschalten der Lichtzeichenanlage auf Rotlicht auch bei deren fehlender Erkennbarkeit einen vorwerfbaren Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 7 StVO durch Einfahren in die Kreuzung begehen, wenn er mit deren Umschalten rechnen muss.
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