Es ist möglich, dass der Schädiger nach einem Verkehrsunfall die Kosten des Geschädigten für die Anschaffung eines Wasserbetts erstatten muss. Das OLG Hamm knüpft jedoch bestimmte Voraussetzungen hieran.
In der Vergangenheit ist u. a. das AG Marburg (VA 18, 120) davon ausgegangen, dass die Kostentragungspflicht des § 25a Abs. 1 StVG nicht greift, wenn an einem geparkten Fahrzeug die Umweltplakette fehlt.
Weit verbreitet wird § 254 Abs. 2 BGB so verstanden, dass der Geschädigte den Schädiger warnen muss, wenn er die Reparatur nicht vorfinanzieren kann. Der Schädiger muss den durch Verzögerungen ausufernden Ausfallschaden (Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung) und ggf. die Standkosten nur tragen, wenn er wegen der mangels Liquidität noch nicht erfolgten Reparatur gewarnt war.
Kommt es in einem Rechtsstreit auf Tatsachen an, für die der Kläger vortrags- und beweisbelastet ist, die aber nur der Beklagte wissen kann, liegt der Rückgriff auf die „sekundäre Vortragslast“ des Beklagten ...
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Der Geschädigte hatte eine Teilreparatur zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in einer Werkstatt vornehmen lassen. Aus der dafür entstandenen Rechnung wollte er im Rahmen der ansonsten fiktiven Abrechnung die aufgewendete Umsatzsteuer (USt) erstattet bekommen. Doch der BGH entschied: Wählt der Geschädigte den Weg der fiktiven Schadensabrechnung, kann er den Ersatz von USt nicht verlangen. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer Teilreparatur tatsächlich USt angefallen ist. Eine Kombination fiktiver und ...