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  • · Nachricht · Schadenersatz

    Wasserbett als Schadenersatz nach Verkehrsunfall?

    | Es ist möglich, dass der Schädiger nach einem Verkehrsunfall die Kosten des Geschädigten für die Anschaffung eines Wasserbetts erstatten muss. Das OLG Hamm knüpft jedoch bestimmte Voraussetzungen hieran. |

     

    So setzt nach der Entscheidung des OLG der Anspruch auf materiellen Schadenersatz wegen der Anschaffungskosten eines Wasserbetts voraus, dass die Anschaffung des Wasserbetts erforderlich i. S. d. § 249 Abs. 2 BGB gewesen ist (18.1.22, 7 U 100/20).

     

    Das war nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Entgegen der Darstellung des Klägers habe nämlich bereits keine ärztliche Verordnung vorgelegen, sondern nur eine hausärztliche Empfehlung. Der gerichtliche Sachverständige hat in seinem schriftlichen Sachverständigengutachten explizit das Vorliegen einer medizinischen Indikation für ein sog. Wasserbett aus orthopädischunfallmedizinischer Sicht verneint.

    Quelle: ID 48440870