Das lange Warten hat bald ein Ende: Die Frage, ob bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten die Wertminderung um 19 Prozentpunkte, also einem Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer, zu reduzieren ist, wird der BGH am 14.5.24 verhandeln.
Seit Inkrafttreten der aktiven beA-Nutzungspflicht Anfang 2022 „fließt“ der elektronische Rechtsverkehr. Damit Sie, (neue) Kollegen und Kanzleimitarbeiter unfallfrei fahren, macht unsere beA-Expertin Ilona Cosack ...
Wem vom ersten vorfahrtberechtigten Fahrzeug einer aus fünf Fahrzeugen bestehenden, hintereinander wartenden Fahrzeugkolonne auf einer von links kommenden Straße nach einer Verständigung i.S.d. § 11 Abs.
Eine alltägliche Standardrechtsfrage aus der Schadenregulierung – und ein Landgericht offenbart komplette Unkenntnis der vom BGH geschaffenen Regeln. Hätte das Gericht bewusst gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung entschieden und das im Urteil kenntlich gemacht, wäre das verständlich, wenngleich das Steine statt Brot für den Versicherer wären, der dann eben eine Instanz später und teurer verliert. Aber so war es nicht, als das LG Berlin entscheiden musste, ob der Geschädigte das Unfallfahrzeug ...
Im Anschluss an unsere Berichterstattung (VA 24, 61) folgen hier weitere Entscheidungen zur Frage, ob dem Schädiger nach der Antragsumstellung auf Zahlung an die Werkstatt ein sofortiges Anerkenntnis mit der ...
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
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Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Eine formularmäßige Klausel, wonach der Geschädigte aufgrund der
Abtretung seines Anspruchs auf Erstattung des Sachverständigenhonorars gegen den Unfallgegner an den Sachverständigen nur dann auf Zahlung des Honorars in Anspruch genommen werden kann, wenn eine Durchsetzung des Anspruchs „nicht möglich“ ist, ist wirksam. Denn sie stellt den Geschädigten besser, als er nach der allgemeinen Rechtslage stünde.