Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob persönlich vor Ort oder bequem am PC. Starten Sie bereits am Vortag mit dem neuen Seminar IWW-KongressPlus und sichern Sie sich wertvolle Impulse sowie insgesamt 10 Fortbildungsstunden gem. §15 FAO über beide Tage.
Die Bundesregierung plant Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben“.
Bei der Frage, wo die Wertgrenze für den bedeutenden Sachschaden i. S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Unfallflucht zu ziehen ist, geht es in der Rechtsprechung hin und ...
Im Abonnement von VA Verkehrsrecht aktuell ist seit diesem Jahr auch ein Live-Webinar pro Quartal enthalten. Dort erhalten Sie jeweils zu bestimmten Themen einen Überblick, Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, Tipps ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
In einer Gesamtschau des Klauselwerkes in den VRB 1994 des beklagten Rechtschutzversicherers kommt der BGH zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse aller bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassenen und im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge“ Rechtschutz schon für Streitigkeiten aus dem Kauf des Fahrzeugs besteht, obwohl das Fahrzeug dann noch nicht auf den VN zugelassen ist (BGH ...