Der Benutzer einer bevorrechtigten Straße ist gegenüber Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die Vorfahrtsstraße kreuzenden nicht bevorrechtigten Straße herankommen, so lange vorfahrtsberechtigt, bis er die Vorfahrtsstraße mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs verlassen hat (BGH 27.5.14, VI ZR 279/13, Abruf-Nr. 141941 ).
Ist der Geschädigte bereits zur Reparatur entschlossen oder hat er den Auftrag bereits erteilt, darf er dennoch auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers ein Schadengutachten einholen, entschied das AG ...
Der u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Besitz und Eigentum an Grundstücken zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Falschparker dem Besitzer der Parkfläche keine ...
Stößt eine Radfahrerin, die den Radweg einer bevorrechtigten Straße entgegen der Fahrtrichtung befährt, mit einem aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf den Radweg einbiegenden Radfahrer zusammen, kann eine Haftungsquote von 2/3 zulasten des Radfahrers und 1/3 zu Lasten der Radfahrerin gerechtfertigt sein.
1. Das Setzen des rechten Blinkers begründet allein noch kein Vertrauen, dass der Blinkende auch tatsächlich abbiegt. Erforderlich ist darüber
hinaus eine erkennbare, deutliche Geschwindigkeitsverringerung des ...
1. Eine Formularklausel, wonach beim Privatleasing mit Restwertabrechnung der Leasingnehmer dem Leasinggeber für den Fall eines Verwertungserlöses unterhalb des kalkulierten Restwerts den Ausgleich des ...
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Bei einem behebbaren Sachmangel ist die Erheblichkeitsschwelle des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB in der Regel schon dann erreicht, wenn der Aufwand für die Mängelbeseitigung einen Betrag von fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet (BGH 28.5.14, VIII ZR 94/13, Abruf-Nr. 141740 ).