1.Für die Zulässigkeit der Berufung ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsführers in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind. 2. Ergibt sich die Entscheidungserheblichkeit einer gerügten Rechtsverletzung oder einer beanstandeten Tatsachenfeststellung unmittelbar aus dem angefochtenen Urteil in Verbindung mit den Ausführungen in der Berufungsbegründung, bedarf sie keiner gesonderten Darlegung in der Berufungsbegründung. (BGH 10.3.15, VI ZB 28/14, Abruf-Nr. 176366 )
Auch wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten deutlich über dem Wiederbeschaffungswert, aber noch innerhalb der 130-Prozent-Grenze liegen, geht es zulasten des Schädigers, wenn der vom Geschädigten eingeschaltete ...
Eine formularmäßige Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) auf ein Jahr in Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S.
Wer rückwärtsfährt, hat Schuld. Doch was ist diese Faustregel wert, wenn beide Autofahrer beim Unfall den Rückwärtsgang eingelegt haben? Die Antwort des Amtsgerichts Erfurt (4 C 148/148) war eindeutig: Jeder muss die Hälfte des Schadens tragen – sowohl des Eigen- als auch des Fremdschadens.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit den Anforderungen beschäftigt, die bei einer formularmäßigen Verkürzung von Verjährungsfristen an die Verständlichkeit der Regelung aus Sicht des ...
Jeder kennt sie, die kleinen wendigen, vor allem aber schnellen Kleinlaster bis 3,5 Tonnen Gewicht. Sie bringen die Zeitung und das frische Gemüse oder die sehnsüchtig erwarteten Dinge aus dem Internethandel. 2.100.
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Einem Geschädigten ist trotz nachgewiesenen Unfallgeschehens kein Schadenersatz zuzusprechen, wenn er nicht auch beweisen kann, dass der von ihm konkret ersetzt verlangte Schaden insgesamt oder zumindest als abgrenzbarer Teil bei dem Unfall entstanden ist (sog. „So-Nicht-Unfall“ in Bezug auf die Schadenshöhe).