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  • 22.07.2016 · Fachbeitrag · Totalschaden

    Restlicher Treibstoff im Tank: Foto von Tankuhr ins Gutachten

    | Beim Totalschaden ist der Wert des restlichen Treibstoffs im Tank nicht im Restwert oder im Wiederbeschaffungswert enthalten. Denn dieser findet bei der Preisfindung keine Berücksichtigung. Der Gegenwert des durch den Unfall verlorenen Treibstoffs ist daher vom Schädiger zu erstatten, entschied das AG Regensburg. |