17.08.2016 · Fachbeitrag ·
Unfallschadensregulierung
Der Wartepflichtige darf auf die Fahrtrichtungsanzeige eines Vorfahrtberechtigten nur vertrauen, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dieser tatsächlich nicht durchfahren, sondern abbiegen wird. Mit dieser Entscheidung bekräftigt der 1. ZS des OLG Düsseldorf seine ständige Rechtsprechung in Fällen mit „Falschblinken“
17.08.2016 · Fachbeitrag ·
Anwaltskosten
Auch wenn gleichzeitig die Kasko-Versicherung in Anspruch genommen wird, kann die Geschäftsgebühr nach dem vollen Schadensbetrag verlangt werden. Das entschied das LG Arnsberg.
17.08.2016 · Fachbeitrag ·
Unfallschadensregulierung
Heißt es in der Klageschrift, die Geschwindigkeit des klägerischen Fahrzeugs habe „ca. 60 bis 65 km/h“ betragen, ist dies kein Zugeständnis i. S. d. § 288 ZPO. So entschied es das OLG München.
17.08.2016 · Fachbeitrag ·
Autokauf
Auch wenn es um den Kauf einer Einbauküche geht: Die Entscheidung des BGH vom 13.7.16 ist für das Kaufrecht von allgemeiner Bedeutung. Das verdeutlichen nicht zuletzt die amtlichen Leitsätze.
16.08.2016 · Nachricht · Autokauf
Bietet der Verkäufer eines mangelhaften Fahrzeugs dem Käufer eine Nachbesserung an, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung regelmäßig noch eine Nachlieferung verlangen, wenn er die Nachbesserung nicht verlangt ...
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05.08.2016 · Fachbeitrag ·
Ausfallschaden/Schadenminderungspflicht
Es genügt, dass der Geschädigte dem Versicherer als Warnhinweis im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB mitteilt, zur Vorauszahlung auf den Unfallschaden nicht in der Lage zu sein. Er muss nicht bereits mit dieser Mitteilung ...
29.07.2016 · Nachricht · Unfallschadensregulierung
Steter Tropfen höhlt den Stein. Und so ist es eine Strategie der Versicherer, schadenrechtliche Unwahrheiten (Phrasen) so lange zu wiederholen, bis sie durch die massenhafte Wiederholung wahr klingen. Eben deshalb, weil man sie schon so oft gehört hat. Wiederholung prägt sich ein. Das weiß jeder, spätestens seit „Atemlos durch die Nacht“. Lassen Sie sich nicht einlullen.
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