Es entspricht gefestigter BGH-Rechtsprechung, dass der Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden zunächst (fiktiv) auf Gutachtenbasis abgerechnet hat, nach erfolgter Reparatur zur konkreten Abrechnung übergehen und nun Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen kann (BGH NJW 07, 67; NJW 12, 50). Dieser Wechselbefugnis steht ein rechtskräftiges Urteil über den zunächst geltend gemachten Anspruch nicht entgegen. Das hat das LG Hamburg kürzlich in II. Instanz entschieden.
Klassiker ist der Fall mit Eheleuten. Der Mann hat den Sach-, die Frau den Körperschaden. Bei dieser Konstellation hat sich das AG Hannover im Anschluss an die vorherrschende Rechtsprechung richtigerweise für eine ...
Ablenkung durch Smartphone und Infotainmentgeräte hat sich allen Warnungen und Gesetzesverschärfungen zum Trotz neben dem Alkohol zur Hauptunfallursache entwickelt. Kommt noch hohes Tempo hinzu, kennen die Gerichte ...
Das Verkehrsverbot für Krafträder auf der Landesstraße L 707 zwischen Herscheid und Meinerzhagen ist rechtswidrig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen entschieden. Es hat damit die Beschwerde des Märkischen Kreises gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg zurückgewiesen, das die aufschiebende Wirkung der Klage eines Motorradfahrers gegen das 2018 verfügte Verkehrsverbot angeordnet hatte.
Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet.
Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist.
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Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
Im Fall eines ungeordneten „harten“ Brexits wird bei Reisen nach England, Schottland, Wales oder Nordirland künftig eine europäische Grenze überschritten. Welche Folgen sich daraus für Unfälle bei Ferienreisen mit dem Auto ergeben, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Eine Pressemitteilung der DA Direkt informiert über Besonderheiten, die Reisende schon jetzt beachten sollten.