Bei beschädigten Gegenständen wie Brille, Kleidung oder Helm werden die Kosten einer Neuanschaffung von den Versicherungen seit jeher gekürzt. Ein Thema ist der Abzug neu für alt traditionell auch beim Ersatz des Fahrzeugschadens. Wegen der Grundlagen des Abzugs, der Terminologie und der Darlegungs- und Beweislast wird auf den Beitrag in VA 11, 132 verwiesen. Die aktuelle Rechtsprechung in Haftpflichtsachen ist beklagenswert uneinheitlich, zum Teil überholt und insgesamt wenig berechenbar. Wir bringen Sie auf ...
Wer eine emotionale Bindung zu seinem Auto hat, der gibt seinem Liebling auf vier Rädern einen Namen. Am 2. Oktober wird sogar weltweit jedes Jahr der „Gib-Deinem-Auto-Einen-Namen-Tag“ gefeiert. Der Ursprung dieses ...
Mittlerweile legen Haftpflichtversicherer auch schon Restwertangebote aus dem Ausland vor, inbesondere aus Osteuropa. Diese muss der Geschädigte aber nicht in jedem Fall annehmen. Oft ist es ihm nämlich unzumutbar, hierauf einzugehen. Das zeigt ein Fall vor dem AG Lübeck.
Nur handwerkliche Fehler in Einzelfällen, strukturelle Defizite oder eine Mischung von beidem? Wahrscheinlich Letzteres. Auffallend hoch ist die Zahl von Entscheidungen, in denen den Vorinstanzen massive ...
Wie nicht anders zu erwarten, hat der BGH das Behindertenrabatt-Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 3.6.19, 29 U 203/18, VA 19, 134 (Abruf-Nr. 209355 ) bestätigt (14.7.20, VI ZR 268/19, Abruf-Nr. 217178 ).
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Während der 12. ZS des KG als Unfallfachsenat bundesweit anerkannt war, ist sein Nachfolger, der 22. ZS, von dieser Strahlkraft weit entfernt. Das beweist ein Beschluss des BGH, der auf die NZB einer Radfahrerin ergangen ist.