Wer eine emotionale Bindung zu seinem Auto hat, der gibt seinem Liebling auf vier Rädern einen Namen. Am 2. Oktober wird sogar weltweit jedes Jahr der „Gib-Deinem-Auto-Einen-Namen-Tag“ gefeiert. Der Ursprung dieses ...
Mittlerweile legen Haftpflichtversicherer auch schon Restwertangebote aus dem Ausland vor, inbesondere aus Osteuropa. Diese muss der Geschädigte aber nicht in jedem Fall annehmen. Oft ist es ihm nämlich unzumutbar, ...
Nur handwerkliche Fehler in Einzelfällen, strukturelle Defizite oder eine Mischung von beidem? Wahrscheinlich Letzteres. Auffallend hoch ist die Zahl von Entscheidungen, in denen den Vorinstanzen massive Verfahrensverstöße angekreidet werden. Aufgabe der Prozessbevollmächtigten ist es, richterliche Fehler erst gar nicht aufkommen zu lassen (BGHZ 174, 205) und spätestens in der Rechtsmittelinstanz für eine Korrektur zu sorgen.
Wie nicht anders zu erwarten, hat der BGH das Behindertenrabatt-Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 3.6.19, 29 U 203/18, VA 19, 134 (Abruf-Nr. 209355 ) bestätigt (14.7.20, VI ZR 268/19, Abruf-Nr. 217178 ).
Während der 12. ZS des KG als Unfallfachsenat bundesweit anerkannt war, ist sein Nachfolger, der 22. ZS, von dieser Strahlkraft weit entfernt. Das beweist ein Beschluss des BGH, der auf die NZB einer Radfahrerin ...
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