Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Verwaltungsrecht

    Stadt darf Nutzung eines Pkw’s mit solarstrombetriebenem Kühlschrank untersagen

    | Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die die Nutzungsuntersagung eines Pkw‘s durch die Zulassungsstelle der Stadt Gelsenkirchen bestätigt. |

     

    Der Kläger hatte zwei Solarpaneele auf den Dachgepäckträger seines Pkw geschraubt, diese über ein lose durch die Tür verlegtes Kabel mit einer Autobatterie im Kofferraum verbunden. Daran hatte er einen Kühlschrank angeschlossen, den er im Kofferraum über der Batterie anbrachte. Polizeibeamte bemängelten bei einer Kontrolle unter anderem die lose Verdrahtung zur unbefestigt im Kofferraum befindlichen Batterie. Diesen wiesen aufgrund von Ausgasungen bereits Salzverkrustungen an den Wartungsöffnungen auf. Zudem lagen deren Pole mit den Elektroanschlüssen ohne Isolierung unmittelbar unter dem Boden des darüber angebrachten Kühlschranks. Die Polizisten forderten den Kläger auf, den mangelfreien Zustand des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen nachweisen zu lassen. Da dieser Nachweis ausblieb, untersagte die städtische Zulassungsstelle die Nutzung des Fahrzeugs.

     

    Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Zur Begründung führte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus, dass allein die von der ungesichert im Kofferraum verbauten Batterie offensichtlich ausgehenden Gefahren die durch die Polizeibeamten angenommene Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit tragen. Das Fahrzeug des Klägers erweise sich daher als nicht vorschriftsmäßig im Sinne der Fahrzeugzulassungsverordnung.

     

    Die Entscheidung ist rechtskräftig.

     

    Quelle | VG Gelsenkirchen, 19.4.21, 14 K 333/21

    Quelle: ID 47444238