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  • · Nachricht · Kostenrecht

    Gegenstandswert des Vergleichs höher als Streitwert des Verfahrens?

    | Wann kann der Gegenstandswert eines Vergleichs über den Streitwert des Verfahrens hinausgehen? Mit dieser auch für das Zivilrecht geltenden Frage musste sich das LAG Hamburg befassen. |

     

    Es entschied, dass der Gegenstandswert eines Vergleichs nur dann über den Streitwert des Verfahrens, in dem der Vergleich geschlossen wird, hinausgehen kann, wenn er Regelungen enthält, durch die andere Streitgegenstände beigelegt werden, die zwar nicht im vorliegenden Verfahren, wohl aber bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind, oder über die die Parteien bislang zwar nur außergerichtlich gestritten haben, bei denen aber die konkrete Gefahr besteht, dass sie ohne die vergleichsweise Regelung alsbald in einem gerichtlichen Verfahren ausgetragen werden.

     

    Quelle | LAG Hamburg, Beschluss vom 27.4.21, 4 Ta 5/21, Abruf-Nr. 222587

    Quelle: ID 47437197