· Fachbeitrag · Ausfallschaden
VR vermittelt den Mietwagen und will die Kosten nicht beim Gegenstandswert berücksichtigen
| Dass Versicherer die Vermittlung des Unfallersatzwagens anbieten und Geschädigte darauf eingehen, ist nichts Neues. Nun aber überrascht: Ein Versicherer verweigert die Berücksichtigung der Mietwagenkosten beim Gegenstandswert. Entscheidend für die Frage, wie die Mietwagenkosten im Hinblick auf den Gegenstandswert zu betrachten sind, ist nach Auffassung von VA die Einordnung des Vorgangs entweder unter § 249 Abs. 1 BGB oder unter § 249 Abs. 2 S. 1 BGB. |
1. Beseitigung des Schadens durch den Schädiger …
§ 249 Abs. 1 BGB regelt, dass der Schädiger den Schaden zu beseitigen hat. Das ist die Grundidee des Schadenrechts. Also ist rechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass der Schädiger dem Geschädigten einen Mietwagen stellt, wenn der damit einverstanden ist.
2. … oder Dispositionsfreiheit und Ersetzungsbefugnis
Jedoch hat § 249 Abs. 2 S. 1 BGB dem Geschädigten das Recht eingeräumt, die Schadenbeseitigung unabhängig vom Schädiger in eigener Regie durchzuführen, Stichworte „Dispositionsfreiheit“ und „Ersetzungsbefugnis“. Geht der Geschädigte den Weg des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB, kann er vom Schädiger den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen.
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