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  • 11.07.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Zahlung des Versicherers unter Rückforderungsvorbehalt hat keine Erfüllungswirkung

    | Auf einen Schaden von ca. 3.600 EUR erstattet der Versicherer als erste Reaktion 2.000 EUR unter dem Vorbehalt der Rückforderung ohne Präjudiz und zur beliebigen Verrechnung auf den Gesamtschaden. Danach folgt trotz Aufforderung keine weitere Reaktion. Es wird Klage über den Gesamtbetrag erhoben, auf Zustellung hin erstattet die Beklagte den Rest. Unter dem Kostengesichtspunkt meint sie jedoch, die Klage sei in Höhe von 2.000 EUR unberechtigt, sie habe in dieser Höhe bereits geleistet. |