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  • 17.06.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Die Prüffrist des VR, die amtliche Ermittlungsakte und § 93 ZPO

    | Auch sechs Monate nach dem Unfall zieht sich der Versicherer lapidar darauf zurück, er habe die amtliche Ermittlungsakte noch nicht einsehen können. Daher könne er zur Regulierung nichts entscheiden. Nach Klagezustellung erkennt der Versicherer unter Verwahrung gegen die Kostenlast an. Wie zuvor das AG Wuppertal verneint im Rahmen der Beschwerde auch das LG Wuppertal die Anwendung des § 93 ZPO. |