· Fachbeitrag · Mietwagenkosten
Wenn das beschädigte Fahrzeug groß und das angemietete klein ist: Worauf abzustellen ist
| Das LG Stuttgart sorgt in der Mietwagenfrage derzeit für Unruhe. Bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten sei der Ausgangspunkt nicht das beschädigte Fahrzeug, sondern das angemietete. Andere Obergerichte sind der Auffassung, das beschädigte Fahrzeug sei der Ausgangspunkt. Im Stuttgarter Fall gehörte das verunfallte Fahrzeug in die Gruppe 9. Angemietet wurde ein Fahrzeug der Gruppe 7. Der vom Vermieter berechnete Betrag war nach Auffassung des LG für die Gruppe 7 zu hoch, für die Gruppe 9 hätte er gepasst. Kläger war der Geschädigte selbst. |
1. Das könnte ein Fall des „Mietwagenrisikos“ sein
Betrachtet man die Einstufung der Fahrzeuge in die Mietwagengruppen isoliert, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass der Laie damit überfordert ist. Er muss sich auf die Fachleute verlassen. Denn das ist nicht banal. Anknüpfungspunkt für die Gruppeneinstufung ist der Listenneupreis des Fahrzeugs. Je nach Motorisierung und Ausstattung überspannt daher z. B. der VW Golf mehrere Gruppen. Und der gut ausgestattete und motorisierte Polo kann deutlich teurer sein als der mager ausgestattete und motorisierte Golf.
Überlegen Sie einmal, ob Sie ohne Rückgriff auf die zwar in der Kanzlei, nicht aber zu Hause griffbereiten Listen die Frage beantworten könnten, in welche Mietwagengruppe Ihr Fahrzeug gehört!
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