Wir hatten in VA 22, 160 über das Urteil des AG Frankfurt a. M. vom 3.6.22 (974 OWi 533 Js-OWi 18474/22) berichtet. Dort hatte das AG die Geldbuße wegen eines Rotlichtverstoßes allein deshalb erhöht, weil der Verstoß mit einem SUV begangen worden war. Zu der Entscheidung liegt jetzt die Rechtsbeschwerdeentscheidung des OLG Frankfurt a. M. vor.
Seit einiger Zeit erleben wir, dass die Strafverfolgungsbehörden und Bußgeldstellen zeitgemäße Technik und althergebrachte Tatbestände in Einklang bringen müssen. Nicht selten führt dies zu Spannungen, da manch ...
Auch in einem Fall, in dem die Fahrerlaubnisbehörde annimmt, dass schon bei (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis die Eignung oder Befähigung des Fahrerlaubnisbewerbers fehlten, beurteilt sich die Frage der ...
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