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  • 18.04.2023 · Nachricht · Kraftfahrzeugrennen

    Demonstration des Fahrkönnens ist kein verbotenes Rennen

    | Demonstrationen individuellen Fahrkönnens werden bereits begrifflich nicht als Rennen im Sinn des § 315d StGB erfasst, es sei denn, es geht auch hier um die Erzielung von Bestzeiten, Höchstgeschwindigkeiten oder von höchsten Durchschnittsgeschwindigkeiten. |