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  • · Nachricht · Fahrerlaubnis

    Voraussetzungen für eine isolierte Sperrfrist

    Eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69a Abs. 1 S. 3 StGB) darf nur angeordnet werden, wenn überhaupt die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 StGB vorliegen, die rechtswidrige Tat somit bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen worden ist und sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

     

    Das hat jetzt noch einmal das OLG Hamm bestätigt (OLG Hamm 24.2.26, III-2 ORs 4/26, Abruf-Nr. 253375; s. a. BGH 17.2.04, 4 StR 585/03, Abruf-Nr. 041192).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2026 | Seite 132 | ID 50811312