Hat ein Rechtsanwalt gegenüber der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren eine als „außergerichtlich“ bezeichnete Vollmacht vorgelegt (sog. „Verjährungsfalle“), ist die Zustellung des Bußgeldbescheids an ihn dennoch als wirksam anzusehen (§ 51 Abs. 3 S. 1 HS. 1 OWiG), wenn er gleichzeitig oder im folgenden eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen ausübt (OLG Karlsruhe 1.7.08, 2 Ss 71/08).
Allein der Umstand, dass der Betroffene das für ihn geltende Rotlicht zunächst beachtet, dann jedoch aufgrund einer Verwechslung der für ihn maßgeblichen Lichtzeichenanlage seine Fahrt bei anhaltender Rotlichtphase ...
Ist eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erfolgt, der eine vor dem 5.7.07 durchgeführte Messung mit dem Zeichengenerator JVC/Piller, Gerätetyp CG-P 50 E/TG-3 zugrunde liegt, kommt eine ...
Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1a StVO ist hinreichend geklärt. Danach ist der Gesamtheit der obergerichtlichen Rechtsprechung mit hinreichender Sicherheit zu entnehmen, dass auch die Nutzung der Funktion des Mobiltelefons als Navigationshilfe als unzulässig anzusehen ist (OLG Köln 26.6.08, 81 Ss-Owi 49/08).
Ein Zeitablauf von zwei Jahren führt nicht automatisch zu einem Absehen von einem Fahrverbot; er ist lediglich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine tatrichterliche Prüfung, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen ...
Allein der Umstand, dass der Betroffene schwerbehindert und auf die Benutzung von Gehhilfen angewiesen ist und er an einem Aufbauseminar einer Fahrschule teilgenommen hat, rechtfertigt ein Absehen vom Regelfahrverbot ...
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Ein Absehen vom Fahrverbot kommt nicht in Betracht, wenn der Betroffene einen ggf. drohenden Arbeitsplatzverlust mit zumutbaren Mitteln abwenden kann. Das kann die Vollstreckung während des Urlaubs sein. Es müssen dann aber auch ausreichende Feststellungen zur Frage getroffen werden, wie viel Urlaub dem Betroffenen ggf. noch zur Verfügung steht, der ggf. zur Abwicklung des Fahrverbots eingesetzt werden könnte (OLG Hamm 7.8.08, 2 Ss OWi 505/08).