23.10.2008 | Vollmacht
„Verjährungsfalle“ unzulässig
| Hat ein Rechtsanwalt gegenüber der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren eine als „außergerichtlich“ bezeichnete Vollmacht vorgelegt (sog. „Verjährungsfalle“), ist die Zustellung des Bußgeldbescheids an ihn dennoch als wirksam anzusehen (§ 51 Abs. 3 S. 1 HS. 1 OWiG), wenn er gleichzeitig oder im folgenden eine typische Verteidigertätigkeit in Bußgeldsachen ausübt (OLG Karlsruhe 1.7.08, 2 Ss 71/08, Abruf-Nr. 083091). |
Praxishinweis
Das OLG Karlsruhe hat sich damit der Auffassung des OLG Düsseldorf und des OLG Zweibrücken angeschlossen. Wegen der Einzelheiten vgl. den Praxishinweis in VA 08, 179.
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 197 | ID 122335