Nach der über § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO bußgeldbewehrten Vorschrift des § 23 Abs. 1 S. 2 StVO ist der Fahrzeugführer auch dafür verantwortlich, dass von dem Fahrzeug bei Einhaltung sämtlicher Betriebs-, Bau- und Ausrüstungsvorschriften keine Gefahr deshalb ausgeht, weil die konkrete Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs durch sonstige fahrzeugbezogene Umstände erheblich beeinträchtigt ist.
Zum erforderlichen Umfang der tatsächlichen Feststellungen bei einer mit Provida 2000 durchgeführten Messung (OLG Schleswig 6.1.11, 1 Ss OWi 209/10 (214/10).
Die Vertretungsmacht (Handlungsvollmacht) eines Stationsleiters einer Tankstelle erstreckt sich auf die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses zur Regelung von Schadenersatzansprüchen eines Kunden wegen Falschbetankung ...
Rein wie raus kann es hochgradig gefährlich sein. Genau deshalb schreiben die § 9 Abs. 5, § 10 S. 1 StVO vor, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer „ausgeschlossen“ sein muss. Nicht immer lässt sich das zweifelsfrei feststellen. Ob und inwieweit Aufklärungslücken mit einem Beweis des ersten Anscheins geschlossen werden können, ist dann die zentrale Frage. Im Anschluss an VA 08, 77 ff. informieren wir Sie über die neueste Rechtsprechung.
Dem Geschädigten eines Verkehrsunfalls steht kein Schadenersatzanspruch wegen der Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer durch einen vom Geschädigten ...
Auch ungeschriebene, von der ausländischen Rechtsprechung aufgestellte Regelungen über den Anscheinsbeweis sind durch das deutsche Gericht zu beachten, wenn dieses ausländisches Recht anwendet.
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Der Leasinggeber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs hat gegen den Leasingnehmer und Halter des Kraftfahrzeugs bei einer Beschädigung dieses Fahrzeugs keinen Anspruch aus § 7 Abs. 1 StVG (BGH 7.12.10, VI ZR 288/09).