Vom 25. bis zum 27. Januar tagte wieder der Verkehrsgerichtstag in Goslar. Wiederum wurden Themen von aktueller Bedeutung für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtsberatung, Verwaltung und Versicherungswirtschaft sowie für die Allgemeinheit der Verkehrsteilnehmer diskutiert.
Schon vor Wochen sind die Lebkuchenfamilien in die Einkaufsregale eingezogen und an diesem Wochenende ist der erste Advent. Es ist Zeit für unsere jährliche Weihnachtsverlosung.
Der Bundesrat will illegale Autorennen härter bestrafen, um effektiver gegen die so genannte Raser-Szene vorgehen zu können. Immer wieder sorgen spektakuläre Unfälle für Aufsehen – ausgelöst durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch organisierte überörtliche Rennen, die die Teilnehmer als „Freizeitbeschäftigung“ ansehen. Dabei wurden tragischerweise auch Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt. Bislang kann die Beteiligung an solchen Autorennen nur als ...
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hilft bei Konflikten zwischen Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugreisenden und den jeweiligen Anbietern. Bisher konnten online nur Bahn- und Flugreisende ...
Beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken ist es ab dem 1.7.16 möglich, in den Verfahrensbereichen Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige ...
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So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Die Länderkammer will sogenannte „Gaffer“ bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem am 17.6.16 beschlossenen Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.