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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Pkw-Maut nimmt letzte Hürde im Bundesrat

    | Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut heute gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen. |

     

    1. So sieht die Maut aus

    Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 EUR bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich. Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat heute ebenfalls gebilligt hat (BR-Drucksache 241/17)

     

    2. Ende einer langen Auseinandersetzung

    Dem Vorhaben gehen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben deshalb mit dem neuen Gesetzentwurf Anfang des Jahres noch einmal abgeändert.

     

    3. Verkündung und Inkrafttreten

    Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

     

    Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 31.3.2017

     

    Quelle: ID 44611014