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  • · Fachbeitrag · Nachtragsmanagement

    Paukenschlag: OLG Brandenburg bejaht Nachtrag wegen verlängerter Bauzeit ohne Förmelei

    | Das OLG Brandenburg hat zu dem streitbeladenen Thema „Zusatzhonorar bei verlängerter Bauzeit“ einen echten Paukenschlag gesetzt. Es hat der Klage eines Planungsbüros stattgegeben, das SiGeKo-Leistungen erbracht und im Zuge der Verlängerung der Leistungserbringung wegen Bauverzögerungen zusätzliches Honorar gefordert hatte. Das Interessante an dem Fall ist, dass die Parteien im Vertrag keine Vereinbarung über eine Vergütungsanpassung bei Bauzeitverlängerungen getroffen hatten. Deshalb stellt das Urteil einen Meilenstein in Sachen „Nachtragsdurchsetzung“ dar. |

    Die honorarrechtliche Ausgangslage

    Die Frage, ob es möglich ist, bei verlängerter Bauzeit für den damit zusammenhängenden Mehraufwand auch eine Honoraranpassung zu erlangen, ist ständiges Streitthema. Die HOAI 2013 und 2021 schweigen sich dazu aus. Bislang war dieses Thema für Planungsbüros mit hohen Verlusten verbunden, weil der Durchsetzung von zusätzlichem Honorar hohe formale Hürden vorangestellt waren.

     

    Die druckfrische Entscheidung des OLG Brandenburg lässt die Fachwelt aufhorchen, weil damit eine konsequente Entwicklung in Richtung zu mehr Honorargerechtigkeit und Praxistauglichkeit in Gang gesetzt worden ist. Es ist möglich, ohne hohe formale Hürden eine zusätzliche angemessene Vergütung bei unverschuldeter Bauzeitverzögerung durchzusetzen.