Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Architektenrecht

    Außergerichtliche Streitbeilegung (Teil 1): Wie funktioniert eigentlich ein Schiedsgutachten?

    von Rosina Th. Sperling, Geschäftsführerin BVM Bauvertragsmanagement GmbH, München; Vorständin der DGA-Bau, Streitlöserin und Ausbilderin

    | Bereits bei Abschluss des Planungsvertrags ist absehbar, das gestritten wird. Die Frage ist nur, wie der Streit ausgetragen wird. Daher ist es sinnvoll, dass sich Auftraggeber und -nehmer auf ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung einigen, um von vornherein im Streitfall für eine schnelle, kostengünstige Lösung gerüstet zu sein. Zu den wichtigsten Verfahren zählen u. a. die Mediation, Schlichtung, Dispute Boards oder eben das Schiedsgutachten, das Ihnen PBP in Teil 1 dieser zweiteiligen Reihe vorstellt. | 

    Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Streitbeilegung

    Ein Schiedsgutachten ist sinnvoll, um technische oder fachliche Streitfragen zwischen Parteien außergerichtlich zu klären, und zwar durch einen neutralen und sachkundigen Gutachter. Es ist schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren und bietet eine verbindliche Lösung, wenn dies dem Einigungswillen der Parteien entspricht.

     

    • Teilweise werden die Klauseln zur außergerichtlichen Streitbeilegung und Vereinbarungen zu einem Schiedsgutachten im Streitfall bereits im Architekten-, Ingenieur- oder Bauvertrag verankert.