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  • · Fachbeitrag · Coronapandemie

    Corona-Impfungen in Arztpraxen ‒ Pseudoziffern stehen fest

    | Im Laufe des Monats April 2021 soll bundesweit mit den Corona-Schutzimpfungen in den Vertragsarztpraxen begonnen werden. Die Vergütung für die Impfung, für die Besuche und Mitbesuche, für die Impfberatung und für die Zeugnisausstellung ist in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums geregelt ( AAA 04/2021, Seite 13 ). In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die Pseudoziffern für die verschiedenen Impfleistungen mit den jeweiligen Impfstoffen vor. |

     

    Für die Abrechnung der Impfungen und der damit im Zusammenhang stehenden Leistungen hat die KBV in ihren Vorgaben sogenannte Pseudoziffern für die Abrechnung festgelegt. Diese gelten für alle Impfleistungen spätestens ab dem 01.04.2021.

     

    • Pseudoziffern Impfleistungen
    Hersteller
    Erstimpfung
    Abschlussimpfung
    Erstimpfung (Indikation Pflegeheim)
    Abschlussimpfung (Indikation Pflegeheim)
    Erstimpfung (Berufliche Indikation)
    Abschlussimpfung (Berufliche Indikation)

    BioNTech/Pfizer

    88331A

    88331B

    88331G

    88331H

    88331V

    88331W

    Moderna

    88332A

    88332B

    88332G

    88332H

    88332V

    88332W

    AstraZeneca

    88333A

    88333B

    88333G

    88333H

    88333V

    88333W

    Janssen/Johnson & Johnson

    88334

    88334I

    88334Y