Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung

    Praxisgemeinschaft: Zu viele Vertreterfälle können gefährlich werden

    von RA Dr. Jan Moeck, Kanzlei Dierks+Bohle Rechtsanwälte, www.db-law.de 

    | Eine Honorarkürzung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung lässt sich nicht allein dadurch rechtfertigen, dass sich die Partner einer Praxisgemeinschaft aufgrund unterschiedlicher An- und Abwesenheitszeiten regelmäßig vertreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anteil gemeinsamer Patienten durch gerechtfertigte Vertretungen unter 20 Prozent bleibt. Eine Kürzung ist nur dann zulässig, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass die Partner gezielt „freie Tage“ organisiert haben, um Vertreterfälle abrechnen zu können (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.3.2012, Az: L 3 KA 103/08 ). |

    Hintergrund

    Die Einleitung einer Plausibilitätsprüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erfolgt, wenn das Leistungsverhalten des Arztes auffällig ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Arbeitszeiten des Arztes bestimmte Grenzwerte überschreiten oder wenn bei Ärzten, die in einer Praxisgemeinschaft arbeiten, der Anteil identischer Patienten besonders hoch ist. Die maßgeblichen Grenzwerte (Aufgreifkriterien) lassen sich den Richtlinien zu § 106a SGB V entnehmen:

     

    • In zeitlicher Hinsicht ist der Arzt gemäß § 8 Abs. 3 der Richtlinien auffällig,