13.01.2025 · Fachbeitrag aus Praxis Steuerstrafrecht · Strafverteidigungskosten
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten bei Steuerhinterziehung ist ein komplexes Spannungsfeld. Während Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG abziehbar sind, sind Aufwendungen, die durch eine Straftat veranlasst sind, nicht abziehbar, § 12 Nr. 4 EStG. Zusätzliche Schwierigkeiten ergeben sich, wenn parallel zum Strafverfahren eine
Betriebsprüfung durchgeführt wird. Dazu im Einzelnen.
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