06.08.2025 ·
Quartalsbeihefter aus BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt · Downloads · Bilanzierung
Am 10.7.25 veröffentlichte das BMJV seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die RL (EU) 2025/794 geänderten Fassung auf seiner Homepage. Das BMJV unternimmt einen Neustart des Gesetzgebungsprozesses, der in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags nicht abgeschlossen werden konnte. Der Referentenentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der CSRD-Richtlinie (RL [EU] 2022/2464) sowie der „Stop-the-Clock“-Richtlinie (RL [EU] 2025/794), die Unternehmen der zweiten und dritten Welle der von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffenen Unternehmen eine um zwei Jahre verlängerte Frist zur erstmaligen Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts einräumt.
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02.05.2025 · Fachbeitrag aus Gestaltende Steuerberatung · Der neue UmwandlungssteuerErlass
In GStB 3/2025 sind die sich aus dem UmwSt-Erlass 2025 sowie aus dem JStG 2024 ergebenden Folgen für die Umwandlung einer mittelständischen GmbH in ein Personenunternehmen erörtert worden (vgl. Ott, GStB 25, 103). Doch auch für den Bereich der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft nach den §§ 20 ff. UmwStG sieht der UmwSt-Erlass 2025 wichtige Änderungen vor. Die für die Praxis bedeutsamen Aussagen zur Einbringung eines Personenunternehmens in eine GmbH nach § 20 UmwStG werden ...
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10.04.2025 ·
Sonderausgaben aus PU Praxis Unternehmensnachfolge · Downloads · Nachfolgeberatung
Nachlassverbindlichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, indem sie den steuerpflichtigen Erwerb mindern, sofern sie gemäß § 10 Abs. 3 bis 9 ErbStG abzugsfähig sind. Diese Thematik wirft immer wieder praxisrelevante Fragen auf und ist häufig Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen. Es wird aufseiten der Steuerpflichtigen bei der Ermittlung der Nachlassverbindlichkeiten viel Fantasie entwickelt, entsprechend hoch ist die Quote streitbehafteter Fälle. Die Fülle an Urteilen durch Finanzgerichte oder BFH zeigen beeindruckend die Dynamik auf, die in diesem Thema steckt. Allein in den letzten vier Jahren ist eine Fülle an Urteilen ergangen, die für den Steuerbürger tendenziell eher eine positive Entwicklung aufzeigen. Auf jeden Fall bietet das Regelwerk eine Reihe an Möglichkeiten, den steuerpflichtigen Erwerb durch den Ansatz von Nachlassverbindlichkeiten bzw. Kosten des Erwerbs zu reduzieren. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick über die aktuellen Grundsätze und relevanten Aspekte für die Praxis.
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06.03.2025 ·
Sonderausgaben aus AA Arbeitsrecht aktiv · Downloads · Arbeitsvertragsrecht
Vergütungsstreitigkeiten stehen in der arbeitsrechtlichen Praxis auf der Tagesordnung. Anwälte können hier auf eine breite Wissensbasis zum materiellen Recht zurückgreifen. Aber wie steht es um Ihr prozessuales Wissen? Aktuelle Praxis-Informationen sind hier oft Mangelware.
AA Arbeitsrecht aktiv schließt die Informationslücken in diesem wichtigen Bereich und macht Sie gezielt fit für die erfolgreiche Verfahrensführung! Unsere neue Sonderausgabe zeigt die für Bestandsschutz- und Vergütungsstreitigkeiten relevanten prozessrechtlichen Fehlerquellen auf, entschärft die Fallstricke des arbeitsrechtlichen Verfahrens und erläutert, wie konsequente Vertragsgestaltung arbeitsrechtliche Streitigkeiten um die Vergütung von vornherein verhindert.
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02.09.2024 ·
Sonderausgaben aus PN Praxis Nachhaltigkeit · Downloads · Bericht & Finanzen
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurden entwickelt, um die Konsistenz und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU zu gewährleisten. Die Sonderausgabe gibt einen Überblick über die Standards und geht auf wesentliche Regelungsinhalte ein. Zudem werden die allgemeinen Anforderungen dargestellt, die an den Nachhaltigkeitsbericht gerichtet sind.
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26.06.2024 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Gewerbesteuer
Vom Computerleasing bis zur Vermietung bzw. Verpachtung von Betriebsstätten – alle entgeltlichen Überlassungstatbestände können gewerbesteuerlich zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Vorsicht ist insbesondere bei Finanzierungsmodellen geboten. Die Gemeinnützigkeit von Stiftungen und anderen Körperschaften schützt nicht immer vor unangenehmen Feststellungen der Finanzbehörden. SB erläutert deshalb die Einzelheiten zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen.
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