· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Grenzüberschreitende Abfindungen: Besteuerung, Aufteilung und Erstattung
von StB Dipl.-Fw. (FH) Dr. Markus Ungemach, FBIStR, MBA (International Taxation), Dortmund
Die Besteuerung grenzüberschreitender Abfindungen ist in der Praxis komplex – insbesondere bei Tätigkeiten in mehreren Staaten (z. B. im Rahmen von Entsendungen). Zusätzliche Unsicherheiten entstehen derzeit dadurch, dass deutsche Arbeitgeber aus Haftungsgründen beim Lohnsteuerabzug vorsichtig agieren. Häufig verlangen sie von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern eine melderechtliche Registrierung in Deutschland sowie die Anmietung einer Unterkunft für eine gewisse Übergangszeit. Für die Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, ob und wie zu viel einbehaltene deutsche Lohnsteuer erstattet werden kann. Zu beachten ist insoweit das Urteil des FG Hamburg vom 22.4.25 (6 K 39/23, PIStB 25, 317, rk).
1. Sachverhalt
X ist britische Staatsangehörige. Sie lebt ledig und kinderlos seit August 2025 mit einzigem Wohnsitz in Amsterdam (Niederlande). Seit Beginn ihres Arbeitsverhältnisses am 1.1.15 mit der in Hamburg ansässigen M-AG war X wie folgt tätig:
- 1.1.15 – 31.10.17: Tätigkeit in Deutschland für die M-AG in Hamburg; der einzige Wohnsitz der X bestand in dieser Zeit in Hamburg
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