· Fachbeitrag · Betriebsprüfung
15 typische Buchungsfehler im Autohaus ‒ und wie Sie diese vermeiden (Teil 2)
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die meisten Betriebsprüfungen führen auch zu Feststellungen, weil das Finanzamt die Betriebe entsprechend ‒ „risikoorientiert“‒ auswählt. Doch so individuell die aufgedeckten Fehler auch sein mögen, es gibt viele Feststellungen, die branchenübergreifend auftauchen. Die Brisanz: Es handelt sich oft um einfache ‒ vermeidbare ‒ Buchungs- und Rechtsanwendungsfehler. ASR stellt in einer Serie 15 klassische BP-Feststellungen bei Autohäusern vor, damit Sie bereits vor der Prüfung in der Buchhaltung alles richtig machen. In dieser Ausgabe geht es um die Fehler acht bis 15. |
Fehler 8: Aufzeichnungspflichten für Geschenke missachtet
Zwar sind Aufwendungen des Autohauses für Geschenke an eigene Mitarbeiter in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für Geschenke an Geschäftspartner (z. B. Lieferanten oder Steuerberater) gelten jedoch die Vorgaben des § 4 Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 7 EStG: Damit das Autohaus den Betriebsausgabenabzug erhält, müssen die Aufwendungen für Geschenke einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (gesondertes Buchungskonto) und der Empfänger des Geschenks muss dokumentiert werden. Zudem sind Geschenke nur dann abzugsfähig, wenn sie je Empfänger und Jahr nicht mehr als netto 50 Euro kosten.
Die Praxis zeigt: Gegen die Aufzeichnungspflichten wird häufig verstoßen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,85 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig