· Fachbeitrag · Betriebsveräußerungen im Fokus
Aktuelle Einzelfragen zur Anwendung von §§ 16, 34 EStG im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmen (Teil 2)
von Prof. Dr. Stephan Peters, Hochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen
Das Zusammentreffen mehrerer Veräußerungsvorgänge ist neben den geschilderten Grundproblemen einer Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlage eine streitanfällige Frage im Rahmen der steuerrechtlicchen Überprüfung von Unternehmensübertragungen.Interessant wird es beim Zusammentreffen mehrerer Veräußerungsvorgänge hinsichtlich der Anwendung des Freibetrags in § 16 Abs. 4 EStG sowie bei der Anwendung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG. Gemäß § 34 Abs. 3 S. 5 EStG ist die Tarifbegünstigung nämlich auch dann auf einen Veräußerungsgewinn beschränkt, wenn mehrere selbstständige Betriebe im Rahmen eines einheitlichen Vorgangs veräußert werden (Horn, in: Herrmann/Heuer/Raupach, § 34 Anm. 83).
1. Zusammentreffen mehrerer Veräußerungsvorgänge

In dieser Konstellation kommt es zur Veräußerung von zwei selbstständigen Gewerbebetrieben in einem einheitlichen Vorgang. Die Begünstigung aus § 34 Abs. 3 EStG kann – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – nur für einen Veräußerungsvorgang in Anspruch genommen werden.
Gleiches gilt, wenn der zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehörende Mitunternehmeranteil zusammen mit dem Einzelunternehmen veräußert wird (R 34.5 Abs. 2 S. 3, S. 4 EStR).
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