22.10.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Kindergeld
Durch die Definition des § 9 Abs. 6 S. 2 EStG wird klargestellt, dass eine kurzzeitige Ausbildung zur Rettungssanitäterin wegen § 32 Abs. 4 S. 2 EStG entgegen früherer Rechtsprechung des BFH einen Anspruch auf Kindergeld nicht mehr auszuschließen vermag (FG Rheinland-Pfalz 14.8.23, 4 K 1946/21, Rev. BFH III R 14/24).
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22.10.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Sozialversicherungspflicht
In den letzten Jahren ist eine Tendenz zu erkennen, wonach die DRV Bund und das BSG die Beauftragung von freien Mitarbeitern und Honorarkräften zunehmend als abhängige Beschäftigung und damit als sozialversicherungspflichtig werten. Dies betrifft auch Musikschullehrer an städtischen Musikschulen. Die Versicherungspflicht von Lehrkräften einer Musikschule aufgrund abhängiger Beschäftigung sei nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil die Beteiligten erkennbar eine selbstständige ...
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22.10.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Einkünfteermittlung
Bei von approbierten Ärzten durchgeführten Corona-Tests im Wege des Nasen- und/oder Rachenabstrichs handelt es sich um eine diagnostische Vorfeldmaßnahme, die als berufstypische Maßnahme im weitesten Sinne der Feststellung einer Erkrankung dient und damit der heilkundlichen Tätigkeit eines Arztes i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG entspricht (FG Köln 24.4.24, 3 K 910/23).
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22.10.2024 · Fachbeitrag aus Praxis Freiberufler-Beratung · Sozialversicherung
Wird einem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn lediglich Sachlohn gewährt (z. B. durch Gestellung eines auch privat nutzbaren Pkw), kann ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegen, da nach der Rechtsprechung des BAG (25.5.16, 5 AZR 135/16) die Erfüllung des Mindestlohnanspruchs nur in Geld möglich sein dürfte. Für die Frage des Sozialversicherungsbeitrags kommt es aber nur auf den Arbeitsentgeltanspruch und nicht auf einen eventuell daneben bestehenden Anspruch nach Mindestlohngesetz ...
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24.10.2024 · Nachricht aus Praxis Freiberufler-Beratung · Gewinnverteilung
Das BMF (4.9.24, IV C 2 - S 2742/19/10004: 003) hat seine Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen überarbeitet. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind – wie bislang – steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Die Fälle mit „zivilrechtlicher Wirksamkeit“ sind aber erweitert worden.
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