Ledige, die während der Woche auswärts arbeiten und zu Hause noch eine Wohnung im Haus der Eltern haben, müssen ab kommendem Jahr neue Anforderungen erfüllen, um eine doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen.
Befinden Sie sich auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, dürfen Sie Kosten für private Telefonate steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Diese Steuerspar-Möglichkeit ist höchstrichterlich abgesegnet ...
Checken Sie in einem häuslichen Raum („Arbeitszimmer“) berufliche E-Mails, greifen Sie dort auf den betrieblicher Server zu oder nutzen Sie den Raum für andere Tätigkeiten? Dann sollten Sie anteilige Raumkosten ...
Wer unterhaltsberechtigte Angehörige oder bei unverheirateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unterstützt, kann seinen Beitrag noch in diesem Jahr steuerlich wirksam erhöhen. Möglich macht das eine kurzfristig erfolgte Gesetzesänderung, mit der der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro erhöht worden ist.
Wer Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend macht, sollte sich gegen den in § 33 Einkommensteuergesetz manifestierten Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung wehren.
Die Tatsache, dass Angehörige in Stoßzeiten oder anderen betrieblichen Ausnahmefällen unbezahlte Mehrarbeit leisten, schließt die Anerkennung eines Ehegatten- oder Angehörigen-Arbeitsverhältnisses nicht aus.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Künstler, bleiben im Jahr 2013 Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei. Doch damit nicht genug. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat nämlich darauf hingewiesen, dass Ehrenamtler sogar Verluste steuermindernd geltend machen können.