Ledige, die während der Woche auswärts arbeiten und zu Hause noch eine Wohnung im Haus der Eltern haben, müssen ab kommendem Jahr neue Anforderungen erfüllen, um eine doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen.
Befinden Sie sich auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, dürfen Sie Kosten für private Telefonate steuermindernd als Werbungskosten geltend machen. Diese Steuerspar-Möglichkeit ist höchstrichterlich abgesegnet ...
Checken Sie in einem häuslichen Raum („Arbeitszimmer“) berufliche E-Mails, greifen Sie dort auf den betrieblicher Server zu oder nutzen Sie den Raum für andere Tätigkeiten? Dann sollten Sie anteilige Raumkosten ...
Wer unterhaltsberechtigte Angehörige oder bei unverheirateten Paaren den Freund oder die Freundin finanziell unterstützt, kann seinen Beitrag noch in diesem Jahr steuerlich wirksam erhöhen. Möglich macht das eine kurzfristig erfolgte Gesetzesänderung, mit der der abzugsfähige Unterhaltshöchstbetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro erhöht worden ist.
Wer Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend macht, sollte sich gegen den in § 33 Einkommensteuergesetz manifestierten Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung wehren.
Die Tatsache, dass Angehörige in Stoßzeiten oder anderen betrieblichen Ausnahmefällen unbezahlte Mehrarbeit leisten, schließt die Anerkennung eines Ehegatten- oder Angehörigen-Arbeitsverhältnisses nicht aus.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Engagieren Sie sich ehrenamtlich als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Künstler, bleiben im Jahr 2013 Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuer- und abgabenfrei. Doch damit nicht genug. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt hat nämlich darauf hingewiesen, dass Ehrenamtler sogar Verluste steuermindernd geltend machen können.