Arbeitnehmer, die eine typisch stille Beteiligung am Unternehmen ihres Arbeitgebers erhalten, versteuern die Gewinnanteile daraus als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG erfüllt sind. Das hat der BFH entschieden.
Kapitalanleger, die im Zeitalter der Abgeltungsteuer neben dem Sparerpauschbetrag Werbungskosten geltend machen wollen, haben schlechte Karten. Der BFH hat nämlich klargestellt: Das Werbungskostenabzugsverbot nach § 2 ...
Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen ist auch für den Fall verfassungsgemäß, dass ein definitiver Verlusts entstanden ist. Das hat der BFH entschieden.
Das BMF hat mit den Bundesländern Vorgaben zu den ertragsteuerlichen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten wie Bitcoin erarbeitet. Es soll Steuerzahlern helfen, ihre Einkünfte zu erklären. Das neue Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben vom 10.05.2022 (BMF, Schreiben vom 06.03.2025, Az. IV C 1 – S 2256/00042/064/043, Abruf-Nr. 246969 ).
Eigentlich sollte die Abgeltungsteuer die Besteuerung der Kapitalerträge vereinfachen. Im Widerspruch dazu stehen unzählige Verlustverrechnungsbeschränkungen. Nun hat der Gesetzgeber reagiert und die Abgeltungsteuer ...
Eine Kapitalanlage in fremder Währung zu tätigen, kann wirtschaftlich sinnvoll sein; nämlich z. B. um sich gegen eine Abwertung des Euro abzusichern. Bislang liefen solche Fremdwährungskonten „unter dem Radar“ ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Die Verlustverrechnung bei Termingeschäften ist seit 2021 noch schlechter als die bei den anderen Einkünften aus Kapitalvermögen. Haben Sie Verluste aus Termingeschäften erlitten, können Sie diese nur noch in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Erlösen aus Stillhalterprämien verrechnen. So steht es in § 20 Abs. 6 S. 5 EStG. Der BFH hat jetzt eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, das Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Verlustverrechnung geäußert hatte.