Nutzen Sie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht die kürzeste Straßenverbindung, können Sie entsprechend höhere Werbungskosten nur dann absetzen, wenn sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verhältnissen für die Benutzung dieser Strecke entschieden hätte. Dass das der Fall wäre, müssen Sie beweisen. Einem Steuerzahler ist das vor dem FG Niedersachsen nicht gelungen.
Ein doppelter Haushalt geht immer ins Geld – in manchen Städten aber mehr als in anderen. Nämlich dann, wenn in der Stadt des Beschäftigungsorts eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Um die zu umgehen, kommen ...
Deutschland schwächelt, viele Unternehmen verringern die Belegschaft; oft mit Zahlung einer Abfindung. Die ist aber zu versteuern. Damit die Steuer nicht zu hoch ausfällt, hat der Gesetzgeber die Fünftel-Regelung ...
Bei einem Beamten, der wegen mehrfach verlängerter Versetzung über Jahre hinweg an einer Ausbildungsstätte eingesetzt wird, stellt die Ausbildungsstätte keine erste Tätigkeitsstätte dar. Zu dieser steuerzahlerfreundlichen Entscheidung ist das FG Münster im Fall eines Beamten-Ehepaars gelangt, das seine Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte nun nach Reisekostengrundsätzen abrechnen kann. SSP kennt die Details zum FG-Urteil.
Ein Leser fragt: In SSP 09/2024 wurden der Betriebsausgabenzug und die Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG beim häuslichen Arbeitszimmer thematisiert. Gelten die erläuterten Grundsätze nur für Unternehmer ...
Mittels der Berufskraftfahrerpauschale können berufsmäßige Fernfahrer unkompliziert zusätzliche Werbungskosten geltend machen. Doch wonach richtet sich die Höhe der Pauschale bei mehrtätigen Fahrten? Nach den ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Deutschland schwächelt, viele Unternehmen verringern die Belegschaft; oft mit Zahlung einer Abfindung. Die ist aber zu versteuern. Damit die Steuer nicht zu hoch ausfällt, hat der Gesetzgeber die Fünftel-Regelung ...