02.06.2022 · Nachricht · Einkommensteuer
Die Steuereinnahmen aus dem Solidaritätszuschlag betrugen im Jahr 2020 18,676 Mrd. Euro und 2021 11,028 Mrd. Euro. Das hat die Bundesregierung auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion mitgeteilt. Die Regierung rechnet außerdem damit, dass das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ dazu führen wird, dass 2022 noch rund 2,5 Mio. Steuerbürger den Soli zahlen müssen.
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02.06.2022 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Die Pfingst- und dann die Sommerferien stehen an. Viele Kinder werden diese in Ferienlagern verbringen. Eltern sollen wissen, dass beim BFH ein Musterprozess anhängig ist, ob die Aufwendungen für ein einwöchiges ...
01.06.2022 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Kostenerstattungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für die Einholung erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse zum Zweck der Prävention gegen sexualisierte Gewalt sind kein Arbeitslohn, sondern ...
01.06.2022 · Nachricht ·
Einkommensteuer
Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern aktualisiert, die beide Arbeitnehmer sind. Erläuterungen und Tabellen sollen die Wahl der für den Lohnsteuerabzug günstigsten Kombination erleichtern.
01.06.2022 · Fachbeitrag ·
Dienstwagen
Viele Arbeitnehmer laden ihren (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen zuhause über eine private Wallbox. Oft stellt sich hier die Frage, wie der Arbeitgeber die Kosten dafür erstatten kann. Aktuell hat SSP folgende Frage ...
24.05.2022 · Fachbeitrag ·
Steueränderungen
Bundestag und Bundesrat haben am 19.05 und 20.05. diverse Steuerentlastungsgesetze und -maßnahmen abgesegnet. Manche Dinge treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Einzig das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ ...
24.05.2022 · Fachbeitrag ·
Energiepreispauschale
Am 20.05.2022 hat der Bundesrat diversen Gesetzesänderungen mit steuerlichen Auswirkungen zugestimmt. Darunter befindet sich auch der Energiepreispauschale, die die enormen Belastungen aufgrund gestiegener Energiepreise abmildern soll. Sie ist in den §§ 112 bis 122 EStG verankert, beträgt einmalig für jede anspruchsberechtigte Person 300 Euro und wird für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt. SSP liefert die Details.