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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Die neuen Steuerentlastungsgesetze der „Ampel“: Der tabellarische Schnellüberblick

    | Bundestag und Bundesrat haben am 19.05 und 20.05. diverse Steuerentlastungsgesetze und -maßnahmen abgesegnet. Manche Dinge treten rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Einzig das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ hängt noch in einer kleinen Warteschleife. Dieser Beitrag enthält den Schnellüberblick in tabellarischer Form. |

    Tabellarischer Schnellüberblick

    Damit Sie sich durch die aus Sicht von SSP wichtigsten Steueränderungen gut „hindurchhangeln“ können, sind diese nachfolgend tabellarisch aufgelistet. Die Änderungen sind gegliedert nach Steuerart, Paragraf, Stichwort, einer kurzen inhaltlichen Beschreibung, der Benennung des Gesetzes und dem Datum des Inkrafttretens. Zu jeder Rechtsquelle ist auch eine „Abruf-Nr.“ aufgeführt. Wenn Sie diese Nummer auf ssp.iww.de in das rechteckige Suchfeld eingeben, gelangen Sie zum Wortlaut des Gesetzes.

     

    • Steueränderungen im EStG

    §

    Stichwort

    Neuregelung inhaltlich

    Gesetz/Rechtsquelle

    Inkraft-treten

     § 9 Abs. 1 S. 3 EStG

    Entfernungspauschale, Fernpendlerpauschale

    • Ausgedehnt wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 38 Cent je vollem Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023.
    • Auch für Steuerpflichtige mit doppelter Haushaltsführung wird die Anhebung der Entfernungspauschale vorgezogen und gilt bereits ab dem Jahr 2022.

    Steuerentlastungsgesetz 2022 → Abruf-Nr. 229332

    Tag nach Verkündung

     § 9a S. 1 Nr. 1 a) EStG

    Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

    • Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten erhöht sich auf 1.200 Euro (bisher: 1.000 Euro).

    Steuerentlastungsgesetz 2022

    → Abruf-Nr. 229332

    01.01.2022

     § 32a Abs. 1 EStG

    Anhebung des Grund-freibetrags

    • Der Grundfreibetrag wird rückwirkend zum 01.01.2022 von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben.
    • Der im Jahr 2022 bereits vorgenommene Lohnsteuerabzug ist vom Arbeitgeber zu korrigieren, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist (§ 41c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und S. 2 EStG).

    Steuerentlastungsgesetz 2022

    → Abruf-Nr. 229332

    01.01.2022

    § 66 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG

    Kinderbonus

    • Das Kindergeld wird um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro erhöht.
    • Der Bonus wird im Juli 2022 gezahlt und unabhängig von existenzsichernden Sozialleistungen gewährt.

    Steuerentlastungsgesetz 2022

    → Abruf-Nr. 229332

    Tag nach Verkündung

     §§ 101 - 109 EStG

    Mobilitätsprämie für Geringverdiener

    • Fernpendler, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, erhalten von 2021 - 2026 eine Mobilitätsprämie.
    • Bemessungsgrundlage sind die erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent (bis 2021) bzw. 38 Cent (ab 2022) ab dem 21. Entfernungskilometer.

    Steuerentlastungsgesetz 2022

    → Abruf-Nr. 229332

    Tag nach Verkündung

    §§ 112 -122 EStG

    Energiepreispauschale

    • Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.

    Steuerentlastungsgesetz 2022 → Abruf-Nr. 229332

    Tag nach Verkündung

       

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